Referenzen

Das Bau- und Architektenrecht gehört seit Gründung der Kanzlei zu unseren Schwerpunkten. Wir wissen, dass Bauprozesse häufig komplex und langwierig sind. Unsere Mandanten erhalten daher klare und belastbare Aussagen zu Chancen und Risiken. 

Wir geben eindeutige Handlungsempfehlungen, um die Interessen unserer Mandanten zu wahren.  

 

Wir unterstützen unsere Mandanten bei Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Immobilien einschließlich Vermietung und Betrieb (Facility Management).
Bei steuerrechtlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen kooperieren wir mit externen, auf diesen Fachgebieten spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Ob ein IT- oder TK-Projekt zum Erfolg wird, hängt nicht allein von der technischen Lösung ab. Es sind häufig die vertraglichen Regelungen, die über den kommerziellen Erfolg entscheiden.
Wir begleiten unsere Mandanten daher bereits in der Projektphase beim Umgang mit der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A und B), den EVB-IT und übernehmen die Prüfung komplexer Vertragswerke und SLA´s. Wir sind bundesweit für renommierte Unternehmen der IT- und TK-Branche erfolgreich tätig.

Die Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Auftraggeber unterliegen eigenen und stark formalisierten Regelungen. Dies und der enge zeitliche Rahmen eines Vergabeverfahrens erfordern eine hohe Spezialisierung und Marktkenntnis der anwaltlichen Berater.

Wir vertreten erfolgreich und bundesweit namenhafte Unternehmen der Bau- sowie der IT- und TK-Branche in Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren. Zudem zählen auch öffentliche Auftraggeber zu unseren Mandanten.
Nach Zuschlagserteilung stehen wir unseren Mandanten beratend, insbesondere bei vertragsrechtlichen Fragen (VOB/B, VOL/B sowie EVB-IT) zur Seite.